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Welche Fehler sollte man bei einer Bauabnahme vermeiden?

Welche Fehler sollte man bei einer Bauabnahme vermeiden?

Eine unsorgfältige Bauabnahme kann zu Problemen führen, denn nicht alle Mängel können innerhalb der ersten beiden Jahren noch angezeigt werden.

Bedeutung unterschätzen 

Grundsätzlich gilt «so wie gesehen abgenommen». Daher muss sorgfältig geprüft werden, ob die Ausführung der eigentlichen Bestellung, den Vorgaben aus dem Baubeschrieb und den Bauverträgen entspricht. So können z.B. fehlende Elektroanschlüsse oder ein nicht ausgesuchter Parkettbelag nach der Abnahme nicht mehr beanstandet werden.

Vorabnahmen 

Vorabnahmen sind eine gute Sache. So können Mängel frühzeitig erfasst und möglichst bis zur Abnahme behoben werden. Gemäss den Baunormen gibt es aber nur eine Abnahme. Stellen sie sicher, dass dies entsprechend vermerkt wird und die Abnahme erst bei der Schlüsselübergabe erfolgt und die Garantiefristen erst dann zu laufen beginnen.

Unvorbereitete Abnahme 

Unerlässlich alle Unterlagen zu Auswahlen und Materialbestellungen dabei zu haben. Im Zweifelsfall können diese während der Abnahme konsultiert werden.

Sich drängen lassen 

Die Kontrolle aller Oberflächen von Boden, Wand, Decke, Fenster und Küchenoberflächen auf Kratzer und Beschädigungen braucht zeigt. In den meisten Fällen können solche Mängel nach der Abnahme nicht mehr nachgemeldet werden. Ärgerlich, wenn diese unter Zeitdruck nicht erkannt werden.

Bagatellisierung von Mängeln

Die Aussage, „dass ist innerhalb der Toleranzen und den Vorgaben der SIA-Normen….“ oft gehört, aber leider nicht immer deckungsgleich mit den Bestimmungen in den entsprechenden Normen. Bei Unsicherheiten diese Punkte entsprechend protokollieren lassen für eine spätere Prüfung mit der Konsultation der einzelnen Normen. Ein Baufachmann kann auch in diesen Fragen mit Rat und Tat zu Seite stehen, da ihm die wichtigsten Vorgaben aus den Normen geläufig sind.

Unvollständiges Protokoll

Ein Protokoll sollte alle besprochen Punkte und Beanstandungen festhalten. Ein Roman ist nicht zwingend, die Punkte sollte aber auch nach ein paar Wochen noch nachvollziehbar sein, dabei helfen Fotos allemal. Bestimmt werden muss auch der Termin für die Mängelerledigung.

Rechtliche Anerkennung

Ein Protokoll muss gegenseitig schriftlich anerkannt und unterzeichnet werden.

© bauabnahme.ch – 23.04.2025/sh

Stefan Huber – Inhaber der apoint baubegleitung gmbh

Bauabnahme Experte Stefan Huber hat 25 Jahre Erfahrung in den Bereichen Bauleitung, Projektleitung,
Bauherrenberatung und Bauherrenvertretung.

Er ist Mitglied bei der IGBP Interessensgemeinschaft Bauschadenprävention und Organisation Bauleitung Schweiz (OBS).

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